Betäubungsmittelrezepte

1. Das Wichtigste in Kürze

Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind spezielle, gelbe Rezeptvordrucke für starke Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) fallen. BtM-Rezepte sind nur bis 8 Tage inklusive Verschreibungsdatum gültig. BtM-Rezeptvordrucke werden von der Bundesopiumstelle personenbezogen auf Anforderung von Ärzten ausgegeben.

BtM-Rezepte entsprechen den Betäubungsmittelanforderungsscheinen im stationären Bereich.

2. Wie lange sind BtM Rezepte gültig?

Ausgefüllte BtM-Rezepte müssen bis zum 8. Tag inklusive Verschreibungsdatum in der Apotheke vorliegen, sonst sind sie nicht mehr gültig. Wenn das BtM-Rezept rechtzeitig vorliegt, kann es in Sonderfällen, z.B. bei Substitution oder langer Lieferdauer, auch zu einer (teilweise) späteren Abgabe des Medikaments kommen.

3. Formales beim BtM-Rezept

Ein BtM-Rezept ist ein amtliches Formular in dreifacher Ausfertigung:

  • Teil 1 wird in der Apotheke 3 Jahre lang archiviert.
  • Teil 2 verwendet der Apotheker für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Teil 3 archiviert der verschreibende Arzt für 3 Jahre.

 

Bei der Ausstellung von BtM-Rezepten unterscheidet man folgende Formen:

  • Standard-BtM-Rezepte
  • N-Rezepte: Notfall-Verschreibung auf einem normalen Rezeptformular. Für Substitutionsmittel ist das N-Rezept nicht möglich.
  • Substitutions-Rezepte (Kennzeichnung mit S), wenn das Betäubungsmittel zur Behandlung einer Opioid-Abhängigkeit eingesetzt wird. Die Abgabe dieser sog. Substitutionsmittel erfolgt nur zum unmittelbaren Gebrauch, z.B. in der Arztpraxis oder in einer anderen Einrichtung, z.B. einer Apotheke oder Reha-Einrichtung.
  • Substitutions-Rezepte erhalten zusätzlich die Kennzeichnung T (Take home), wenn Substituierte das Mittel nicht mehr unter Aufsicht, sondern eigenverantwortlich einnehmen dürfen.
  • Verschreibungen für den Praxisbedarf der Ärzte.
  • A-Rezepte (Ausnahme-Rezepte) gibt es seit 8.4.2023 nicht mehr, weil die Höchstmengen bei BtM abgeschafft wurden.

4. Normale Medikamente auf BtM-Rezept

Auf einem BtM-Rezept dürfen zusätzlich zum BtM auch "normale" Medikamente, also Nicht-BtM, verschrieben werden.

5. Cannabis nicht mehr auf BtM-Rezept

Cannabisblüten und Cannabisextrakte sowie Medikamente mit Dronabinol gelten seit dem 1.4.2024 im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken nicht mehr als Betäubungsmittel. Sie können deshalb seither auf einem ganz normalen Rezept verordnet werden. Ausnahme: Das synthetische Cannabinoid Nabilon muss weiterhin auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Nähere Informationen siehe medizinisches Cannabis.

6. Digitalisierung des BtM-Rezepts – E-Rezept

Ab dem 1. Juli 2025 müssen auch BtM elektronisch, also als sog. E-Rezept, verschrieben werden, außer wenn es in Einzelfällen aus technischen Gründen nicht möglich ist. Ab Oktober 2024 soll die Umstellung auf das E-Rezept für Betäubungsmittel in bestimmten Modellregionen getestet werden.

7. Wer hilft weiter?

Fachinformationen zu BtM-Rezepten gibt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de > Bundesopiumstelle > Betäubungsmittel, BtM-Rezepte/Verschreibung oder unter Telefon 0228 99307-4321, Mo–Fr, 9–12 Uhr.

8. Verwandte Links

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Betäubungsmittelanforderungsscheine

T-Rezept

Medizinisches Cannabis

 

Rechtsgrundlagen: §§ 8, 9 BtMVV

Letzte Bearbeitung: 23.09.2024

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